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   OLG Karlsruhe, 30.05.2012 - 7 U 14/10   

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https://dejure.org/2012,19904
OLG Karlsruhe, 30.05.2012 - 7 U 14/10 (https://dejure.org/2012,19904)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30.05.2012 - 7 U 14/10 (https://dejure.org/2012,19904)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30. Mai 2012 - 7 U 14/10 (https://dejure.org/2012,19904)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Arzt- und Krankenhaushaftung: Anforderungen an die Risikoaufklärung bei Einsetzen eines künstlichen Kniegelenks unter Lokalanästhesie; Einwand der hypothetischen Einwilligung und Darlegungserfordernis für einen Entscheidungskonflikt nach hinreichender Aufklärung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (23)

  • OLG Karlsruhe, 12.12.2001 - 7 U 90/00

    Grundlegende Anforderungen an das Beweisverfahren im Arzthaftungsprozess

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.05.2012 - 7 U 14/10
    Für dieses Nichtausschöpfen von angebotenen Beweismitteln gilt dasselbe wie für die vollständige Übergehung (Senat, OLGR 2002, 403 f., juris Tz. 6 m.w.N.; Zöller/Greger, ZPO, 29. Aufl., vor § 284 Rn. 8a m.w.N.).

    Dies kommt insbesondere dann in Betracht, wenn eine Vor- oder Anschlussbehandlung bei einem anderen Arzt oder in einem Krankenhaus in Frage steht, die Rückschlüsse darüber ergeben können, ob der in Anspruch genommene Arzt den medizinischen Standard gewahrt hat oder ob dessen Behandlungsmaßnahmen für die eingetretenen Gesundheitsbeeinträchtigungen ursächlich waren (vgl. Senat, OLGR 2002, 403 f.; OLG Saarbrücken, NJOZ 2004, 598; OLG Oldenburg, OLG-RR 1997, 535; KGR 2004, 474 f.).

    Dem Landgericht oblag die Verpflichtung, den ihm zur Entscheidung unterbreiteten Sachverhalt auszuschöpfen und sämtlichen Unklarheiten, Zweifeln oder Widersprüchen in den Ausführungen der gerichtlichen Sachverständiger von Amts wegen nachzugehen(BGH, NJW-RR 2011, 428 ff., Tz. 9; VersR 2009, 1406 ff., Tz. 7; VersR 2009, 499, Tz. 7, jeweils m.w.N.; Senat, OLGR 2002, 403 f. m.w.N.).

  • BGH, 15.03.2005 - VI ZR 313/03

    Anforderungen an die ärztliche Aufklärung über unterschiedliche

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.05.2012 - 7 U 14/10
    Danach kommt es nicht darauf an, ob insoweit zu Gunsten der Klägerin hinsichtlich der Kausalität bei der Haftung aus Verletzung der Aufklärungspflicht das Beweismaß des § 287 ZPO gilt (vgl. BGH, VersR 2010, 115, 116, Tz. 13; NJW 1987, 1481; siehe aber auch: BGH, NJW 2005, 1718, 1719).

    Er braucht nicht etwa darzulegen, wie er sich tatsächlich entschieden hätte (BGH, NJW 2010, 3230 ff., Tz. 17; NJW 2005, 1718 ff., juris Tz. 18; NJW 1984, 1397 ff., juris Tz. 31).

  • BGH, 06.07.2010 - VI ZR 198/09

    Arzthaftung: Aufklärungspflicht über das Risiko einer Querschnittslähmung bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.05.2012 - 7 U 14/10
    Bei einer möglichen besonders schweren Belastung für seine Lebensführung ist deshalb die Information über ein Risiko für die Einwilligung des Patienten auch dann von Bedeutung, wenn sich das Risiko sehr selten verwirklicht (BGH, NJW 2010, 3230 ff., Tz. 11 m.w.N.).Die ärztliche Aufklärung hat den Zweck, dem Patienten eine zutreffende Vorstellung davon zu verschaffen, worauf er sich einlässt, wenn er in die ärztliche Behandlung, welche im Falle eines operativen Eingriffs eine Körperverletzung darstellt, einwilligt.

    Er braucht nicht etwa darzulegen, wie er sich tatsächlich entschieden hätte (BGH, NJW 2010, 3230 ff., Tz. 17; NJW 2005, 1718 ff., juris Tz. 18; NJW 1984, 1397 ff., juris Tz. 31).

  • OLG Stuttgart, 16.11.2010 - 1 U 124/09

    Arzthaftung: Aufklärung eines Minderjährigen vor einer Schilddrüsenentfernung;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.05.2012 - 7 U 14/10
    Die maßgebliche Situation im Zeitpunkt der Aufklärung ist gerade dadurch gekennzeichnet, dass man lediglich die Risiken der Operation kennt, nicht aber um deren spätere Verwirklichung weiß (vgl. OLG Köln, NJW-RR 2011, 747 ff., juris Tz. 43).
  • BGH, 10.11.2009 - VI ZR 325/08

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Nichtberücksichtigung eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.05.2012 - 7 U 14/10
    Nach allgemeinem Grundsatz macht sich zwar eine Partei die bei einer Beweisaufnahme zutage tretenden ihr günstigen Umstände regelmäßig zumindest hilfsweise zu Eigen (BGH, NJW-RR 2010, 495, Tz. 5).Der Sachverständige Prof. Dr. ... hat jedoch ein Aufklärungserfordernis hinsichtlich einer Allgemeinanästhesie bei seiner Anhörung vor dem Senat (II 145) verneint.
  • BGH, 08.06.2004 - VI ZR 199/03

    Anforderungen an den Parteivortrag im Arzthaftungsverfahren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.05.2012 - 7 U 14/10
    Auch unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Arzthaftungsprozesses, in dem nur maßvolle Anforderung an die Substantiierungspflicht der Partei gestellt werden dürfen (vgl. nur BGH, NJW 2004, 2825, 2827), sind keine Gründe ersichtlich, warum die Klägerin ihr Begehren nicht zuvor dargetan hat.
  • BGH, 29.09.2009 - VI ZR 251/08

    Voraussetzung für die Annahme eines groben Behandlungsfehlers mit der Folge der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.05.2012 - 7 U 14/10
    Danach kommt es nicht darauf an, ob insoweit zu Gunsten der Klägerin hinsichtlich der Kausalität bei der Haftung aus Verletzung der Aufklärungspflicht das Beweismaß des § 287 ZPO gilt (vgl. BGH, VersR 2010, 115, 116, Tz. 13; NJW 1987, 1481; siehe aber auch: BGH, NJW 2005, 1718, 1719).
  • BGH, 07.04.1992 - VI ZR 192/91

    Darlegungs- und Beweislast bei postoperativer Risikoaufklärung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.05.2012 - 7 U 14/10
    Ein allgemeines Bild von der Schwere und Richtung des Risikospektrums genügt, ist aber auch erforderlich (BGH, NJW 1992, 2351).
  • BGH, 07.02.1984 - VI ZR 174/82

    Rückenmarksschädigung - § 823 Abs. 1 BGB, Beweislastverteilung bei der Frage der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.05.2012 - 7 U 14/10
    Er braucht nicht etwa darzulegen, wie er sich tatsächlich entschieden hätte (BGH, NJW 2010, 3230 ff., Tz. 17; NJW 2005, 1718 ff., juris Tz. 18; NJW 1984, 1397 ff., juris Tz. 31).
  • BGH, 14.11.1995 - VI ZR 359/94

    Aufklärungspflicht des Arztes vor Durchführung einer Myelographie

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.05.2012 - 7 U 14/10
    Eine Grundaufklärung ist in aller Regel nur dann erfolgt, wenn der Patient auch einen Hinweis auf das schwerste möglicherweise in Betracht kommende Risiko erhalten hat (BGH, NJW 1996, 777 ff., juris Tz. 18).
  • BGH, 09.11.1993 - VI ZR 248/92

    Aufklärungspflicht eines Zahnarztes

  • OLG Nürnberg, 16.07.2004 - 5 U 2383/03

    Zur ärztliche Aufklärung vor dem Einsetzen einer Hüftkopfendoprothese und zum

  • BGH, 19.11.1985 - VI ZR 134/84

    Anforderungen an Aufklärungspflicht über Embolierisiko bei grösseren Operationen

  • BGH, 13.01.1987 - VI ZR 82/86

    Aufklärungspflicht des Arztes vor einer varisierenden Osteotomie; Umfang des

  • OLG Naumburg, 21.05.2007 - 1 U 33/06

    Arzthaftung: Anforderungen an die Eingriffsaufklärung vor einer offenen Biopsie

  • OLG Karlsruhe, 09.03.2005 - 7 U 27/04

    Berufung im Arzthaftungsprozess: Ausschluss des klagenden Patienten mit neuem

  • OLG Köln, 02.12.2009 - 5 U 76/09

    Abweisung der Klage auf Schmerzensgeld mangels Vorliegens eines

  • OLG Oldenburg, 18.02.1992 - 5 U 44/90

    Narkosearten, Spinalanästhesie, Behandlungsfehler, Dokumentationsmängel,

  • BGH, 30.11.2010 - VI ZR 25/09

    Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung im Arzthaftungsprozess: Nicht

  • BGH, 09.06.2009 - VI ZR 261/08

    Anforderungen an die Beweiswürdigung im Arzthaftungsprozess; Begriff des groben

  • BGH, 21.01.2009 - VI ZR 170/08

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilprozess; Anforderungen an die Würdigung von

  • OLG Saarbrücken, 30.04.2003 - 1 U 682/02

    Zur Möglichkeit der Aufhebung einer angefochtenen Entscheidung die

  • BGH, 17.07.2002 - IV ZR 150/01

    Unvollständigkeit der Sachverhaltsaufklärung und Beweiswürdigung

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